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Bauvorschriften
Platzierung der Gebäude auf dem Gelände:
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereich der Stadt Szolnok zieht sich von der Strasse Piroskai, an dem Grenzgrundstück der Fabrik Tiszamenti Vegyimûvek bis zu den Bahnschienen „Kiskunfélegyháza – Kecskemét“ (C.14)
Zonen für Großbetriebe
In die noch nicht angesiedelte 2. Kategorie der Zonen (genannt:„sonstige Industriezone“) gehören die Privatflächen, die für Industrieproduktion geeignet sind.
Hier gelten die folgenden Bauvorschriften:
Mindestfläche des Grundstückes:
- Mindestgesamtfläche : 20.000 m2, wobei ist zu berücksichtigen:
- Mindestbreite : 100 m
- Mindestlänge : 100 m
Vorgeschriebene Bauart: Anlage.
- Vorgarten: 15m
- Gebäudehöhe max. 10,5 m
- Gesamte bebaubare Fläche des Grundstückes: max. 40 %
Laut Szolnoker Bauordnung § 34. Abs. 5 vorgeschriebene Parkplätze sollen 100% innerhalb des Grundstückes zur Verfügung stehen.
Zone für Investoren aus dem Bereich Handels und Dienstleistung
In die noch nicht angesiedelte 2. Kategorie, genannt:„sonstige Industriezone“ gehören die Privatflächen, die für Industrieproduktion geeignet sind. Hier gelten die folgenden Bauvorschriften:
Mindestfläche des Grundstückes:
- Mindestgesamtfläche : 2.000 m2 , wobei ist zu berücksichtigen
Vorgeschriebene Bauart: Anlage.
- Die Gestaltung des Vorgartens ist vorgeschrieben und es soll sich nach der Bauordnung richten.
- Gesamte bebaubare Fläche des Grundstückes: max. 40 %
- Gebäudehöhe max. 10,5 m
Laut Szolnoker Bauordnung § 34. Abs. 5 vorgeschriebene Parkplätze sollen 100% innerhalb des Grundstückes zur Verfügung stehen.
Zone für Investoren aus dem Bereich Klein- und Mittelständiges Unternehmen
Mindestfläche des Grundstückes:
- Mindestgesamtfläche : 2.000 m2 , wobei ist zu berücksichtigen
- Mindestbreite : 35 m
- Mindestlänge : 40 m
Vorgeschriebene Bauart: Freistehend
- Die Gestaltung des Vorgartens ist vorgeschrieben und es soll sich nach der Bauordnung richten.
- Gesamte bebaubare Fläche des Grundstückes: max. 40 %
- Gebäudehöhe max. 10,5 m
Laut Szolnoker Bauordnung § 34. Abs. 5 vorgeschriebene Parkplätze sollen 100% innerhalb des Grundstückes zur Verfügung stehen.
Allgemeine Vorschriften für die Gesamtfläche des Szolnoker Gewerbegebietes
- Das Gebiet muss voll erschlossen werden
- Die Grenze des Grundstückes muss mit Bäumen bepflanzt werden
- 20 % der Grundstücksfläche muss bepflanzt und gepflegt werden
- Baumreihen/Alleen in einer oder zwei Reihen, bzw. Sträuchern am Rand des Grundstückes zu bepflanzen ist Pflicht.
Die folgenden Nebengebäude sind erlaubt zu bauen:
- Gartenartiges Gebäude,
- Untergrund-Anlage,
- Abfallbehälter,
- Schaufenster/-schrank, Vitrine
- Schwimmbecken, angeschlossen an der Kanalisation
- Silo, geschüttetes Material, Behälter für Flüssigkeit und Gas
- Alleinstehendes Windrad, max. 6m hoch, Antennesäule, Fahnensäule
- Gewächshaus, Glashaus, Kunststoffzelt
Die notwendige Fläche für diese Nebengebäude gehören nicht in die vorgeschriebene bebaubare Fläche.
Sonstige Vorschriften für die Gesamtfläche des Szolnoker Gewerbegebietes
- Das Baugrundstück muss mind. 87,5m (ist über dem Meeresspiegel) aufgefüllt werden. Das dazu notwendige Füllmaterial muss aus einer zugelassenen Fundstelle besorgt werden.
- Es wird ein Gutachten von Bodenverhältnissen für Baugenehmigung benötigt.
- Gebäude oder Nebengebäude auf dem öffentlichen Platz aufzustellen ist unter keinen Umständen erlaubt
- Laut Bauordnung soll die Qualität der Strassendecke so gestaltet sein, dass es für ein Verkehrsmittel mit einem Achsenabstand von 25m und 40t geeignet sein soll.
- Laut Bauordnung darf innerhalb des Vorgartens nur Zaun oder mit dem Zaun verbundene Pforte gebaut werden.
- Im Absatz (1) angedeutete Stausee soll als zugelassene mineralische Fundställe bekunden werden
- Für Stausee vorgesehenes Gebiet (in der Zone 2) soll mindestens 75% dieser Fläche mit Wasser bedeckt werden.
Vorschriften für die Erschließung des Geländes:
- Alle überflüssigen Erschließungen müssen abgebaut werden. Unterirdische Leitungen ohne Funktion müssen entfernt werden.
- Wegen Hochwassergefahr und der Binnengewässer dürfen Versorgungsbetriebe nur nach Grundbodengutachten gebaut werden.
- Abwasser darf nur in die gemeinsame, zentrale Kanalisation abgeführt werden. Alle Arten dieser Funktion zu ersetzen ist untersagt.
- In dem Fall, wenn die Qualität des Abwassers die vorgeschriebenen Grenzen überschreiten, ist es Pflicht eine Vorreinigung durchzuführen, bevor das Abwasser das Grundstück verlässt.
- Der Niederschlag darf nur durch ein Ablagerungsfilter in den Regenwasserbehälter geführt werden. Diese Einrichtungen müssen den Wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Für die Bepflanzung des Gebietes sorgt der Investor.
Vorschriften für Lärm- und Schwingungschutz:
- Gebaut werden dürfen nur solche Einrichtungen, die den folgenden Anordnungen entsprechen:
- Geräuscherlassung darf die Grenzen von 70 dB (Laut ung. Vorschriften - (A)- Msz-13-111:1985.3.2.).nicht überschreiten.
- Am Eingang des Büros (Konferenzraum, Demoraum) bei den Nachbarunternehmen gemessenen Geräuschpegel darf die Grenze von 60/50 dB nicht überschreiten. Dieser Gesamtwert von 60dB gilt auch im Falle bei mehreren Nachbarunternehmen.
Bebauungspflicht:
- Der Käufer ist das gekaufte Grundstück innerhalb von 3 Jahren verpflichtet zu bebauen und den unternehmen in Betrieb nehmen.
- Der Eigentum übergeht dem Käufer nach der Bezahlung des Gesamtkaufpreises
- Bevor der Antrag für eine Baugenehmigung gestellt wird, muss der Kaufpreis beglichen werden
- In Einzelfällen, wenn die Absprache so lautet, dass die Bezahlung auf Raten oder Miete laufen wird, muss mit dem Szolnoker Gewerbegebiet GmbH ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden.
Nach dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages:
- Legt das Szolnoker Gewerbegebiet die Grenzen auf dem Gelände fest,
- Und wird das Protokoll in der Gegenwart eines Notars unterschrieben.
Schutzabstand, Schutzgebiete:
- Im Interesse der Versorgungsbetriebe kann Begrenzung vorkommen.
- Es kann auch vorkommen, dass es bei der Baugenehmigung bestimmte Einschränkungen wegen Schutzabstand der Versorgungsbetriebe eintreten können.
- In bestimmten geschützten Gebieten darf nur nach Baugenehmigung gebaut werden.
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